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OVG Berlin, 29.06.1999 - 2 N 35.98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwaltungsprozeßrecht; Rechtsschutzinteresse; Bauvorbescheid; fehlende Zustimmung des Eigentümers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 61
Wird zitiert von ...
- VG Sigmaringen, 25.04.2001 - 7 K 1173/00
Mobilfunksendemast
Aufgrund des abgeschlossenen Mietvertrages ist jedenfalls eine bauliche Nutzung des Grundstücks durch die Klägerin, ggf. nach Inanspruchnahme zivilgerichtlichen Rechtschutzes, nicht ausgeschlossen; das notwendige Sachbescheidungsinteresse kann ihr daher nicht abgesprochen werden (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 20.07.1993 - 4 B 110/93 -, NVwZ 1994, 482; OVG Berlin, Urteil vom 29.06.1999 - 2 N 35.98 -, NVwZ-RR 2000, 61, wonach ein Rechtsschutzinteresse für die baurechtliche Verpflichtungsklage erst fehlt, wenn der Verwertung des erstrebten Verwaltungsakts zivilrechtliche Hindernisse entgegenstehen, die sich schlechterdings nicht ausräumen lassen).